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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHIC GmbH, Version 1.0

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SHIC GmbH gelten für alle Dienste der SHIC GmbH. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. Im Abschnitt II (Webhosting, Domains, Shops, E-Mail) finden Sie Bedingungen, die zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.

1.2 Die SHIC GmbH erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn die SHIC GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen sind nur wirksam vereinbart, wenn die SHIC GmbH diese schriftlich bestätigt.

1.3 Die SHIC GmbH kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von der SHIC GmbH gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Die SHIC GmbH weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4 Den Volltext der AGB kann die SHIC GmbH über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch die SHIC GmbH bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

2. Leistungen

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.

2.2 Alle Server in den Rechenzentren der SHIC GmbH sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

2.3 Die Verfügbarkeit der SHIC GmbH Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Die SHIC GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der SHIC GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrage der SHIC GmbH handeln, von der SHIC GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder die technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen der SHIC GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der SHIC GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von der SHIC GmbH erbrachten Leistung.

2.4 Die SHIC GmbH führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Die SHIC GmbH wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die SHIC GmbH den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5 Die SHIC GmbH ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.

2.6 Die SHIC GmbH kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der SHIC GmbH für den Kunden zumutbar ist.

2.7 In jedem Fall kann die SHIC GmbH ihre Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von der SHIC GmbH gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. Die SHIC GmbH weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht.

2.8 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich die SHIC GmbH vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

2.9 Soweit es erforderlich und zumutbar ist, wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind im voraus zahlbar, die Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt SHIC GmbH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die die SHIC GmbH festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt die SHIC GmbH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.3 Die SHIC GmbH stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann die SHIC GmbH hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

3.4 Die SHIC GmbH kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von der SHIC GmbH gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Die SHIC GmbH weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

3.5 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann die SHIC GmbH die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.

3.6 Gegen Forderungen der SHIC GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die SHIC GmbH ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt die SHIC GmbH eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann sie die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 25,00 abhängig machen.

3.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die SHIC GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für die SHIC GmbH liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

3.9 Bei Zahlungsverzug kann die SHIC GmbH für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils € 15,00 erheben.

3.10 Im Falle des Zahlungsverzuges kann die SHIC GmbH Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die E-Mail-Adresse sowie bei DSL Rufnummer und Anschlussadresse.

4.2 Die SHIC GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die der SHIC GmbH gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die die SHIC GmbH zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Die SHIC GmbH kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der SHIC GmbH Server-Systeme beeinträchtigt wird.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf SHIC GmbH Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei der SHIC GmbH liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der SHIC GmbH übertragen.

5. Haftung der SHIC GmbH

5.1 Die SHIC GmbH haftet für alle vertragliche und außervertragliche Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:

5.1.1 in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang;

5.1.2 in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen;

5.1.3 soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet die SHIC GmbH bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die SHIC GmbH gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;

5.1.4 bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden;

5.1.5 bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die SHIC GmbH gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen;

5.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses.

5.3 Die SHIC GmbH ist in keinem Falle schadensersatzpflichtig bei Nichteignung oder teilweiser Nichteignung einer Software oder eines Dienstes im Sinne des Kunden oder Dritten. Haftungsansprüche hierfür sind grundsätzlich ausgeschloßen.

6. Datennutzung

6.1 Die SHIC GmbH erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf die SHIC GmbH Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. Die SHIC GmbH wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

6.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

6.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft die SHIC GmbH keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

7. Schufa-Klausel

Der Kunde willigt ein, dass die SHIC GmbH von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass die SHIC GmbH an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1 Die SHIC GmbH räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.

8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.3 Die von der SHIC GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.

8.4 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der SHIC GmbH.

9. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Kündigungsfristen und Kündigungstermine ergeben sich aus den Informationen über die Dienste.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Berlin.

Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, Shops, E-Mail

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. Die SHIC GmbH beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit die SHIC GmbH nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TDL) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TDL finden sich unter 1.2.

1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kundens

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Die SHIC GmbH weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.

2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern die SHIC GmbH feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann die SHIC GmbH das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

2.6 Alternativ steht SHIC GmbH bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.

2.7 Erweisen sich die für eine Domain anzugebenden Daten nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen als falsch, und kann die SHIC GmbH den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann die SHIC GmbH die Domain löschen lassen.

3. Reaktion der SHIC GmbH bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann die SHIC GmbH die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann die SHIC GmbH auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann die SHIC GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3 Bei extremistischen, pornographischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann die SHIC GmbH statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann die SHIC GmbH die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von der SHIC GmbH betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im SHIC GmbH Rechenzentrum liegen, kann die SHIC GmbH die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6 Die SHIC GmbH kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind, oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.7 Der Entgeltanspruch der SHIC GmbH besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. E-Mail

4.1 Die SHIC GmbH behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

5. Verfahren bei Vertragsbeendigung

5.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC.

5.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann die SHIC GmbH die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Die SHIC GmbH weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

5.3 Alternativ kann die SHIC GmbH die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

5.4 Beendet die SHIC GmbH den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann die SHIC GmbH nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.